| Herzlich willkommenRechtsanwälte Weber & Weber in Göttingen
Wir helfen Ihnen in allen juristischen Belangen weiter. Dabei stehen Vertrauen, Kompetenz und Zusammenarbeit für uns im Mittelpunkt. Zufriedene Mandanten sind unser Anspruch an uns selbst.
Reiner Weber Rechtsanwalt und Fachanwalt
Gabriele Weber Rechtsanwältin und Fachanwältin
Mobil: 0157 / 33149306 Telefax: +49 (0) 551 / 51790-20 info@raeweber.de Internet: www.raeweber.de
KanzleiHier finden Sie nähere Informationen zu unserer Kanzlei. Unser Team arbeitet seit vielen Jahren vertrauensvoll und erfolgreich zusammen.
Lernen Sie uns näher kennen.
Rechtsgebiete Durch die hohe Kompetenz- und Erfahrungsdichte innerhalb unserer Kanzlei sind wir in der Lage, Sie auf zahlreichen Rechtsgebieten fundiert zu beraten und umfassend zu unterstützen.
Kanzleiprofil
Wir verfügen über eine langjährige und umfassende Berufserfahrung. Unser Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt liegt seit Gründung der Kanzlei im Bereich des Arzthaftungsrechts. Alsbald nach Einführung des Fachanwaltes für Medizinrecht haben sowohl Frau Rechtsanwältin Gabriele Weber als auch Herr Rechtsanwalt Reiner Weber den Fachanwaltstitel erworben. Wir haben inzwischen Patienten aus dem gesamten Bundesgebiet in Haftungsbereichen verschiedenster medizinischer Gebiete, sei es human- oder zahnmedizinisch, vertreten. Unsere Erfahrung mit Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen ist regelmäßig und bundesland übergreifen, die Korrespondenz mit Ärzten, medizinischen Einrichtungen und Haftpflichtversicherern alltäglich.
Unser wichtigstes Anliegen ist den Patient als Mensch, der stets im Vordergrund steht, zu sehen. Aus diesen Gründen sind wir auch Vertrauensanwalt des Medizinrechts-Beratungsnetzes und Mitglied im Verein Medizinrechtsanwälte e.V. (http://www.medizinrechtsanwaelte.de/). Dadurch ermöglichen wir ratsuchenden Patienten über einen Berechtigungsschein ein kostenloses juristisches Orientierungsgespräch bei uns als Vertrauensanwälte des Medizinrechtsanwälte e.V. zu erhalten (http://www.medizinrechts-beratungsnetz.de/). Wir freuen uns über jeden, der von dieser kostenlosen Möglichkeit Gebrauch macht.
Wir sind für unsere Mandanten jederzeit ansprechbar und rufen im Verhinderungsfall auch gerne zurück.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist es Mandanten über die Möglichkeit von Patientenverfügungen zu beraten und diese zu gestalten.
Das Führen des Titels Fachanwalt für Medizinrecht setzt den Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen voraus. Dazu muss der Rechtsanwalt als Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei mindestens 60 Fälle im Medizinrecht, davon mindestens 15 rechtsförmliche Verfahren (davon mindestens 12 gerichtliche Verfahren) bearbeitet haben. Die Fälle müssen sich auf mindestens 3 verschiedene Bereiche des § 14 b Nr. 1 bis 8 FAO (http://www.brak.de/seiten/pdf/Berufsregeln/FAOStand01.01.11_korr.pdf) beziehen.
Wir werden regelmäßig von namhaften Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet mit der Vertretung von Mandanten in Untervollmacht vor Gerichten des Landgerichtsbezirks Göttingen beauftragt.
Zahlreiche Arzthaftungsverfahren konnten von uns im Interesse unserer Mandanten durch die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld durch die Haftpflichtversicherungen verschiedener Ärzte, Krankenhäuser oder anderer medizinischer Einrichtungen erledigt werden.
Wenn der Wunsch des Patienten besteht arbeiten wir auch gerne mit der Kranken- oder Rentenversicherung in dessen Interesse zusammen.
Wir sehen uns ausdrücklich grundsätzlich als Patientenanwalt und handeln auch so.
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Kontakt: Rechtsanwalt Reiner Weber
Gabriele Weber
+49 (0)551 / 51790-0 Mobil: 0157 / 33149306 Telefax: +49 (0) 551 / 51790-20 Internet:
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